Unterstützung
Mitgliedschaft
Unser Verein finanziert sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden; öffentliche Zuschüsse erhält unser Verein generell nicht. Bitte unterstützen Sie unsere ehrenamtliche und freiwillige Arbeit, denn Tierschutz kann nur Erfolg haben, wenn breite Bevölkerungsschichten ideell und aktiv diese Arbeit unterstützen. Tiere in Not können oft nur noch schreien, kratzen und beissen; umso dankbarer sind sie aber, wenn ihnen geholfen werden kann.
Mitglied unseres Vereines kann jede natürliche (Privatperson) oder juristische Person (z.B. Firma) werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Mitgliedschaft beitragsfrei. Für den Vereinsbeitritt ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig (Unterschrift). Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Beitrittserklärung können Sie herunterladen. Sollten Sie die technischen Möglichkeiten nicht haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Ergänzen Sie ihre Daten in dem Formular in den gekennzeichneten Textfeldern und senden Sie es bitte mit Ihren Unterschriften versehen (1x Mitgliedschaft, 1x Bankeinzug) per Post (ohne die Kurzinformation auf Seite 2) an den Verein.
Nach Eingang Ihrer Beitrittserklärung wird Ihnen die Mitgliedschaft und das Eintrittsdatum schriftlich bestätigt und Ihr Mitgliedsausweis dem Bestätigungsschreiben beigefügt.
Aktive Mitwirkung
Ein Tierschutzverein benötigt nicht nur passive, sondern auch aktive ehrenamtliche Helfer, um die Durchführung der vielfältigen Aufgaben im Tierschutz überhaupt zu ermöglichen. Z.B. betreiben wir derzeit sogenannte Tierfutterboxen in den Einkaufsmärkten
- REWE, Villinger Straße in VS-Schwenningen
- E-Center CULINARA, Spittelstraße in VS-Schwenningen
- E-Center WÜBA, Vockenhauser Straße 15 in VS-Villingen
- E-Center Bad Dürrheim
- Edeka Schönauer, Niederwiesenstraße 27 in VS-Villingen
Die Akquise weiterer Aufstellungsorte in Einkaufsmärkten unserer Stadt u.U. könnte Aufgabe für ein aktives Mitglied sein. Die von den Kunden dort eingeworfenen Sachspenden (Tierfutter) sind regelmäßig zu leeren, zu sortieren und zu verteilen (z.B an bedürftige Personen mit Tieren in der "Wärmestube im Paradies", Talstr. 26 oder an die "Tafel" in VS, in welcher eine sogen. "Tiertafel" für bedürftige Tierhalter eingerichtet ist oder auch an bedürftige Besucher während der "Vesperkirche" in der Pauluskirche).
Diese Aktivitäten könnten noch verstärkt werden, wenn weitere Helfer sich hierfür engagieren.
Dringend benötigen wir weitere Tierfreunde / tierfreundliche Familien, die bereit sind, für den Verein Fundtiere vorübergehend aufzunehmen, bis sie weitervermittelt werden können. (Stichwort: Pflegestelle). Unser Verein übernimmt in diesen Fällen Tierarztkosten, Futterkosten, Inseratkosten etc. Solche Pflegestellen sind auch deshalb wichtig, weil das Kreistierheim in Donaueschingen nicht immer sofort Kapazitäten frei hat, um Tiere kurzfristig aufzunehmen.
Aktive Mitwirkung ist z.B. auch möglich bei Info-Ständen und anderen Aktionen für den Tierschutz.
Spenden
Wir achten darauf, dass die Verwaltungskosten (z.B. Papier, Porto, Internetkosten) unseres Vereines möglichst gering gehalten werden, damit wir anfallende Tierarztkosten (z.B. Impfen, Entwurmen, Kastrationen, Operationen bei verletzten Tieren, Kosten für Pflegestellen etc.) umso besser finanzieren können.
Jeder EURO, den Sie an unseren Verein spenden, hilft notleidenden Tieren und unterstützt unsere Vereinsziele im Bereich des Tierschutzes, so wie auch in unserer Vereinssatzung verbindlich festgelegt. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende. Unser Spendenkonto:
Bank | Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar e.G., 78532 Tuttlingen | |
Kontonummer | 178 910 007 | |
BLZ | 643 901 30 | |
BIC | GENODES1TUT | |
IBAN | DE74 6439 0130 0178 9100 07 |
Da unser Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist Ihre Spende steuerlich abzugsfähig. Für Spenden bis zu 200,00 € genügt der Überweisungsträger als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Für höhere Spenden erhalten Sie von uns eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.
Vermächtnis / Erbschaft
Viele Tierfreunde fragen sich, was geschieht mit meinem Hund oder meiner Katze, wenn ich sterbe und in meinem Familien- oder Verwandtenkreis keine Möglichkeit besteht, solche Tiere weiter zu betreuen. Leider können Tiere nicht erben.
Dennoch kann man auch nach dem eigenen Tode für sein geliebtes Tier sorgen. So kann man dem Erben, einer sonstigen Person, aber auch unserem Tierschutzverein eine Erbschaft mit der Auflage erteilen, das Tier unter Verwendung der Erbschaft bis zu seinem Tod artgerecht zu halten.
Auch wenn Sie kein Tier haben, können Sie natürlich unseren Verein mit einer Erbschaft / mit einem Vermächtnis unterstützen.
Lassen Sie sich auf alle Fälle von einem Notar Ihres Vertrauens beraten.